Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bei Sandax bestellen

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) umfasst Helme, SchuheHandschuhe, Brillen, Atemschutz, Gehörschutz und den Bereich der Arbeitskleidung

Schutzausrüstung - Übersicht


Online haben wir nur einen kleinen Teil unseres Gesamtangebotes gelistet. Sprechen Sie uns an. Wir machen Ihnen ein Angebot für Ihren Jahresbedarf.

Helme

Bei allen Arbeiten und Tätigkeiten, bei denen herabfallende, umfallende, fortschleudernde, pendelnde oder wegfliegende Gegenstände eine Gefahr darstellen, sowie Gefahr vor Stoßverletzungen und Abschürfen, müssen Industrieschutzhelme getragen werden, die den Grundanforderungen der DIN EN 397 entsprechen:

  •  Folgende Anforderungen an die Schutzfunktion des Helms müssen erfüllt werden:
  • Stoßdämpfung (durch elastische und plastische Verformung)
  • Durchdringungsfestigkeit (gegen spitze und scharfe Gegenstände)
  • Flammbeständigkeit
  • elastischer Durchgangswiderstand
  • Gewährleistung eines optimalen Sitzes

Praxistipps für Sicherheitsbeauftragte:

  • Tragekomfort fördert die Akzeptanz
  • Erläutern Sie den Anwendern die Einstellungsmöglichkeiten des Kopfschutzes
  • Falls möglich individualisieren Sie den Kopfschutz mit eigenen Namen oder Firmenlogo, um die Identifikation mit dem Kopfschutz zu stärken

Brillen

Die europäische Norm DIN EN 166 beschreibt alle Anforderungen an den persönlichen Augenschutz: 

Der Verwendungszweck ist als Kurzzeichen auf dem Trägerkörper abzulesen:

ohne - für allgemeine Anwendung

3 - Für Flüssigkeiten

4 - Für Grobstaub

5 - Für Gas und Feinstaub

8 - Für Störlichtbogen

9 - Für Schmelzmetall und heiße Festkörper


Praxistipps für Sicherheitsbeauftragte:

Nutzen Sie die Auswahl an unterschiedlichen Designs, um dem Anwender ein attraktives Model anbieten zu können.

Ziehen Sie einen Optiker bei der Auswahl zu rate, um die Brille auf das jeweilige Gesicht anzupassen.

Achten Sie ebenfalls auf das Gewicht der Schutzbrillen, um den Tragekomfort positiv zu beeinflussen

Gehörschutz 

DIN EN 352 legt Anforderungen bezüglich Konstruktion, Gestaltung, Leistung, Kennzeichnung und Benutzerinformationen für Gehörschützer fest. Ab 85 dB(A) ist ein Gehörschutz gesetzlich vorgeschrieben.

Unterschiedliche Arten von Gehörschutz:

  • fertig geformte Gehörschutzstöpsel
  • Gehörschutz-Otoplastiken
  • vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel
  • Bügelstöpsel

Gesonderte Kennzeichnung für die zusätzliche Signalerkennung:

S: Signalhören im Gleisoberbau

V: Signalhören im Straßenverkehr

W: Warnsignalhören allgemein

E: Signalhören für Triebfahrzeugführer

Praxistipps für Sicherheitsbeauftragte:

  • Otoplasten bieten einen hohen Tragekomfort
  • Berücksichtigen Sie, dass Stöpsel ein größeres Schutzspektrum als Kapseln haben
  • Kombinieren Sie Kapselgehörschützer mit Kommunikationseinheiten, um die Tragezeit und Akzeptanz zu steigern.
  • Testen Sie die Wirkung von einem Gehörschutz immer in Kombination mit weiterer PSA.

 Atemschutz 

Partikelfiltrierende Halbmasken und Masken mit Wechselfiltern sind in verschiedene Atemschutzklassen eingeteilt, die je nach Belastung für verschiedene Einsatzbereiche im Betrieb geeignet sind.

FFP1 steht für Schutz gegen ungiftige Grobstäube,

4-fachen Grenzwert der jeweiligen Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration (MAK)

FFP2 steht für Schutz gegen gesundheitsschädliche Stoffe („mindergiftig“) oder krebserzeugende Stäube, zum 10-fachen Wert der jeweiligen Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration (MAK)

FFP3 steht für Schutz gegen Stäube,

bis zum 30-fachen Wert der jeweiligen Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration (MAK)

Praxistipps für Sicherheitsbeauftragte:

Halbmasken können nur bei frisch rasierten Gesichtern den vollen Schutz bieten. 

Atemschutzmasken nicht offen lagern, da sich sonst Belastungen auf der Innenseite ablagern.

Tragezeitbegrenzungen immer beachten:

Halbmaske mit Ventil: 120min. Tragezeit / 30min. Erholungszeit / 3x pro Schicht

Halbmaske ohne Ventil: 75min. Tragezeit / 30min. Erholungszeit / 5x pro Schicht

Vollmaske: 105min. Tragezeit / 30min. Erholungszeit / 3x pro Schicht

*Siehe: Anhang 2 der BGR Richtlinie 190

Masken mit Ventilen bieten geringere Belastung für den Mitarbeiter.