Ablauf des Gefahrguttransports
Der Ablauf eines Gefahrguttransports muss sorgfältig geplant werden, um Risiken zu minimieren. Dies beginnt bei der Verpackung des Gefahrguts, geht über die Auswahl des geeigneten Transportmittels und die Route bis hin zur Schulung des beteiligten Personals. Jeder Schritt muss dokumentiert werden, um im Falle eines Vorfalls schnell reagieren zu können.
FAQ zum Thema Gefahrguttransporte
Was ist ein Gefahrguttransport?
Ein Gefahrguttransport bezeichnet den Transport gefährlicher Stoffe oder Gegenstände, die aufgrund ihrer chemischen, physikalischen oder biologischen Eigenschaften ein Risiko für Menschen, Tiere oder die Umwelt darstellen. Dazu zählen z. B. entzündbare Flüssigkeiten, Gase, explosive Stoffe oder ätzende Chemikalien. Die Beförderung unterliegt strengen Vorschriften wie dem ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).
Wie müssen Gefahrguttransporte gekennzeichnet werden?
Gefahrguttransporte müssen klar erkennbar gekennzeichnet werden, damit Einsatzkräfte und andere Verkehrsteilnehmer die Gefahr schnell einschätzen können. Dazu gehören:
- Gefahrzettel / Placards auf der Ladung oder dem Container,
- orangefarbene Warntafeln am Fahrzeug,
- UN-Nummern zur genauen Identifikation des Stoffes,
- Gefahrnummer (Kemler-Zahl) zur Beschreibung der Gefahr.
Die Kennzeichnung erfolgt nach den Vorschriften des ADR und der GGVSEB.
Was bedeuten die orangen Warntafeln an Gefahrguttransporten?
Die orangefarbenen Warntafeln sind zentrale Elemente der Kennzeichnung. Sie bestehen aus:
- obere Zahl (Kemler-Zahl): beschreibt die Art der Gefahr (z. B. 33 = hochentzündlich)
- untere Zahl (UN-Nummer): identifiziert den konkreten Stoff.
Wo müssen Warntafeln am LKW angebracht werden?
Warntafeln müssen vorne und hinten mittig am Fahrzeug angebracht werden, gut sichtbar und in einem sauberen Zustand. Bei bestimmten Transportarten (z. B. Tanktransporte) gelten zusätzliche Anforderungen an Größe und Befestigung. Die genauen Vorgaben sind in ADR Kapitel 5.3 geregelt.
Wie kennzeichnet man den Transport von Gasflaschen?
Gasflaschen gelten als Druckgasbehälter und müssen entsprechend gekennzeichnet werden:
- Gefahrzettel Klasse 2 (Gas) an den Flaschen oder Paletten,
- UN-Nummer (z. B. 1072 für Sauerstoff),
- Warntafeln am Fahrzeug bei größeren Mengen,
- Schutz gegen Umfallen und Belüftung sind Pflicht.
Auch bei Kleinmengen gelten besondere Vorschriften, z. B. beim Transport im PKW.
Fazit
Der Transport von Gefahrgütern ist eine komplexe Aufgabe, die ein hohes Maß an Verantwortung und Sorgfalt erfordert. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, die richtige Kennzeichnung und die sorgfältige Planung des Transportablaufs können Risiken effektiv minimiert werden. Eine kontinuierliche Schulung des Personals und die Anpassung an sich ändernde Vorschriften sind dabei unerlässlich, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
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